Unser Projekt QUARTAL wurde 2008 in Zusammenarbeit mit der Jugendbewährungshilfe als Modellprojekt entwickelt, erprobt und 2014 evaluiert.
Es hebt sich durch einen besonderen Rahmen und eine eigene Herangehensweise der uns bekannten ambulanten Hilfeformen im Rahmen des SGB VIII und XII ab. Wir können mit unserem Arbeitsansatz einen guten Zugang zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen herstellen , die von Hilfesystemen normalerweise nicht oder unzureichend erreicht werden. Es gelingt dann oft, mit ihnen elementare Dinge zu klären, was zu einer Erhöhung der Selbstwirksamkeit führt. Die Ergebnisse einer Evaluation aus 2014 bestätigen unsere Erfahrung.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um einen klaren strukturellen Rahmen von drei bis sechs Monaten, eine kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten, sowie eine handlungs- und lösungsorientierte Beziehungsarbeit, die von der Aufgabenstellung und konkreten Zielumsetzung geprägt ist und ausschließlich darüber handlungs- und lösungsorientiert gestaltet wird.
Seit zehn Jahren profitieren junge Menschen mit Migrationshintergrund, die der Jugendbewährungshilfe unterstellt sind, von diesem Arbeitsansatz. Die Projektmitarbeiter/innen haben einen Erfahrungshintergrund und Fachwissen (z.B. zu Sozialrecht, Jugendstrafrecht, Ausländerrecht, psychosoziale Hilfen, etc.) sowie ein entsprechendes Netzwerk aufgebaut, das ihnen ein schnelles Einleiten von Hilfeprozessen ermöglicht. Der Zuwendungsrahmen der Senatsverwaltung bietet dabei wenig bis keinen Spielraum, auch andere junge Menschen erreichen zu können. Es ist von den Fallzahlen der Jugendbewährungshilfe abhängig, wie lange das Projekt noch finanziert werden kann. Um QUARTAL langfristig erhalten zu können, haben wir Ideen entwickelt, diesen Arbeitsansatz auf andere vorhandene Finanzierungsformen und Leistungsbereiche zu übertragen und mit dem inhaltlichen Ansatz von QUARTAL ergänzend und bedarfsorientiert zu erweitern.
Ambulante Einzelfallhilfe
Im Auftrag des Jugendamtes sieht sich das Team QUARTAL besonders geeignet, ambulante Hilfen für Jugendliche und junge Volljährige anzubieten. Aufgrund der Arbeit mit jungen Erwachsenen wissen wir, dass viele junge Menschen zwischen im Alter 18 und 21 Jahren Schwierigkeiten haben, sich zu orientieren und wenig bis keine Ziele entwickeln können. Die geplante ambulante sozialpädagogische Einzelfallhilfe soll sich an Jugendliche und junge Erwachsene richten, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden und im Rahmen eines überschaubaren Hilfezeitraums eine aktivierende und begleitende Unterstützung benötigen. Merkmale und Hintergründe der Problemlagen der jungen Menschen sind delinquentes Verhalten, Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung sowie aktuelle Krisensituationen.
Ambulante Interventionen
So wollen wir zunächst in Kooperation mit unserer Kriseneinrichtung BUK ambulante Interventionen anbieten, wenn Jugendliche aus den stationären (Krisen) Einrichtungen außerplanmäßig entlassen werden müssen, ohne dass der Clearingauftrag zu Ende gebracht werden konnte. In der Regel haben diese Jugendlichen Schwierigkeiten, sich an den Rahmen der Gruppenunterkunft in der Kriseneinrichtung zu halten. Hier wollen wir versuchen, den Clearingprozess durch ambulante nachgehende Sozialarbeit zu Ende zu führen. Gemeinsam mit dem BUK-Team erarbeiten wir derzeit ein Verfahren dazu.
Begleitung junger Geflüchteter
Bereits umgesetzt wurde die ambulante Begleitung von jungen Geflüchteten in unserer stationären Wohngruppe »Cayenne 1055«. Die Begleitung, Beratung und Anbindung asylrechtlicher Klärungen übersteigt die vorhandenen personellen Kapazitäten und Aufgaben innerhalb der Wohngruppe, so dass bei Bedarf das Modul von einem Mitglied des QUARTAL-Teams inzwischen im neuen Trägervertrag festgehalten wurde.
Junge Arbeitssuchende
Als Herausforderung und erweiterten Schwerpunkt haben wir die Kooperation mit den Jugendberufsagenturen im Rahmen des §16h SGB II vorgesehen. In den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des §16h SGBII – Förderung schwer zu erreichender junger Menschen heißt es dazu: »Am 1. August 2016 trat eine Regelung in Kraft, in der der Gesetzgeber im Rahmen des §16h SGB II Zielgruppen und Leistungsprinzipien der Jugendsozialarbeit in die Grundsicherung für Arbeitssuchende aufgenommen hat. Es sollen junge Menschen im Alter von unter 25 Jahren gefördert werden, die sich vom (bisherigen) Leistungsangebot des SGB II abgewendet haben, oder von diesem nicht erreicht wurden, aber wahrscheinlich leistungsberechtigt sind oder dem Grunde nach einen Leistungsanspruch haben. Die Jobcenter können neue zusätzliche Unterstützungsleistungen schaffen, die es ermöglichen, die jungen Menschen zu erreichen und mit ihnen zu arbeiten.«
Unsere Erfahrung zeigt, dass der mangelnden Erreichbarkeit dieser Zielgruppe oft konkrete auflösbare Ursachen zugrunde liegen. Die Jobcenter und Arbeitsagenturen erfahren jedoch wegen ihrer »Kommstruktur« von diesen Gründen nichts. An dieser Stelle können unser nachgehender Ansatz und die klare zeitliche Begrenzung ein entscheidendes der beschriebenen Probleme lösen. Alle Ideen setzen vor allem auf Seiten der Betreuer/innen eine Bereitschaft zu hoch flexiblem Handeln und Entscheiden voraus. Die Herausforderung, mit unterschiedlichen Auftraggebern in Akquise und Kooperation zu gehen, wollen wir Schritt für Schritt angehen. Im Vordergrund dabei stehen eine bedarfsgerechte ambulante Betreuung und Begleitung der jungen Menschen in unterschiedlichen (rechtlichen) Kontexten.
Austausch
Wir sind offen für Ideen, Nachfragen und Austausch mit anderen Trägern und Projekten. Wir freuen uns auf Eure/Ihre Anrufe oder Mails!
Holm Weinhold | Sozialarbeiter | Kontakt: quartal@pfefferwerk.de
Ulrike Klotz | Abteilungsleitung Jugendhilfeverbund & Leitung Projekt QUARTAL | Kontakt: klotz@pfefferwerk.de