Unsere Klient*innen im Fokus

Partizipation gestalten, Wirksamkeit prüfen, Chancen der Kooperationen nutzen

Wie gelingt echte Beteiligung im Alltag der Jugendhilfe? Diese Frage stand im Mittelpunkt der diesjährigen Klausur der Abteilung Jugendhilfe und Wohnen. Ausgangspunkt: die aktuellen Anforderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sowie dem Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Vom Empowerment zur Kooperation

Gestartet waren wir im vergangenen Jahr mit den Themen Empowerment von Klient*innen und unseren Fachkräfte. In diesem Jahr ging es nach einem Update der gesetzlichen Rahmenbedingungen um Chancen einer verstärkten Zusammenarbeit in Bezug auf das Helfernetz, die zuständigen Ämter und mit Angehörigen und anderen Kooperationspartner*innen.

Anhand von Fallbeispielen haben wir teamübergreifend unsere Erfahrungen austauscht und neue Ideen entwickelt. In Fishbowl-Runden wurden Erfahrungen, Erfolge offen diskutiert.

Starke Partnerschaften für komplexe Hilfen

Um komplexe Hilfebedarfe erfolgreich aufzugreifen und dabei unsere Klient*innen immer wieder teilhaben und mitbestimmen zu lassen, braucht es sicheres Rechtswissen, Vermittlungs- und  Kooperationsfähigkeit, Geduld und Dranbleiben, aber auch gute Unterstützungspartner*innen. Für diesen fachlichen Austausch begrüßten wir den Verfahrenslotsen des Jugendamtes Pankow sowie die Berliner Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe des BRJ e.V. Sie gaben wertvolle Einblicke in Beratung, Unterstützung und die Begleitung junger Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte sowie bei der Auswahl geeigneter Hilfen.

Teilhabe langfristig sichern

Teilhabe und Partizipation zu gestalten, ist ein langjähriger Prozess. Wir werden uns in der Abteilung Jugendhilfe und Wohnen dafür weiterhin gut fachlich stark und zukunftsorientiert aufstellen.

Ulrike Klotz | Abteilungsleitung Jugendhilfe und Wohnen

Schreibe einen Kommentar

Skip to content